Musiksteuerung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fitness Center Legefeld Betriebs GmbH (nachfolgend Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld genannt). Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind.

1.2. Antrag und Vertragsschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds. Der Antrag ist ein bindendes Angebot des Antragstellers an das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld. Mit Annahme des Antrages durch das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld kommt der Mitgliedsvertrag zustande.

1.3. Anträge über die Website

Über die Website vom Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld kann das Mitglied einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, indem der Interessent das für ihn passende Mitgliedschafts- und Leistungspaket auswählt und anschließend die Schaltfläche kostenpflichtig bestellen auswählt. Die Übermittlung stellt noch keinen Mitgliedsantrag dar und ist für die Vertragsparteien unverbindlich. Das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld kann das Angebot annehmen, indem es den Vertragsabschluss per E-Mail bestätigt und dem Mitglied die Vertragsdaten zusendet. Dem Mitglied steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das es bei Antragstellung gesondert belehrt wird.

1.4. Mitgliedsausweis

Der Antragsteller erhält im Studio bei Antragstellung bzw. beim ersten Studiobesuch nach Antragstellung einen Mitgliedsausweis (Mitgliedskarte, Mitgliedsarmband oder Transponder), der ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages oder Beendigung seiner Mitgliedschaft keinen Anspruch auf (Neu-) Abschluss eines Vertrages oder zur Nutzung der Studios.

1.5. Jugendliche

Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.

2. Nutzung des Studios

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit Mitgliedsausweis

Durch den Mitgliedsausweis erhält das Mitglied Zutritt zu dem Studio. Ohne Mitnahme des Mitgliedsausweises (bzw. Mitglieds-karte / – transponder / -armband) ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Auf Verlangen des Studiopersonals ist der Mitgliedsausweis vorzuzeigen.

2.4. Hausordnung

Es gilt die im Studio ausgehändigte Hausordnung, die auch bei den Mitarbeitern der Theke eingesehen werden kann.

2.5. Weisungsberechtigung

Das Studiopersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1. Umgang mit dem Mitgliedsausweis

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat das Mitglied dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld unverzüglich persönlich, telefonisch oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird der Mitgliedsausweis gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied von dem Risiko missbräuchlicher Verwendung des Mitgliedsausweises (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung eines Mitgliedsausweises

Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, wird für die Ausstellung des Mitgliedsausweises eine Kaution in Höhe von 20,00 Euro inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Dies gilt auch für jede Ersatzkarte im Falle eines durch das Mitglied verschuldeten Verlustes oder einer durch das Mitglied verschuldeten Beschädigung des Mitgliedsausweises. Weist das Mitglied im Falle der Ersatzausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Der alte Mitgliedsausweis verliert mit der Aktivierung der Ersatzkarte seine Gültigkeit.

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